Wertgutachten
Neben einem üblichen Verkauf oder Kauf gibt es Situationen, die ein Wertgutachten sinnvoll machen.
Eine Betriebsübergabe, eine Insolvenz oder im privaten Rahmen eine Erbschaft oder Ehescheidung können Gründe sein, auf gerichtliche Aufforderung oder zur eigenen Sicherheit ein Wertgutachten in Auftrag zu geben.
So werden Unklarheiten und möglich Streitigkeiten vermieden. Denn ein solches Gutachten ist rechtskräftig.
Wir erstellen für Sie Wergutachten für PKW, Nutzfahrzeuge, Zwei- und Dreiräder, Old- und Youngtimer.